Aktuell in der MDR

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (Beck, MDR 2024, R161)

Am 11.6.2024 hat das BMJ den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit vorgelegt. Das Online-Verfahren ist aus der prozessrechtlichen Diskussion der letzten Jahre bekannt. Mit dem Entwurf soll es nun im Gesetz verankert werden. Als weitere nicht minder bemerkenswerte Neuerung soll im Online-Verfahren die Strukturierung des Prozessstoffes eingeführt werden. Natürlich findet bei einem Online-Verfahren die mündliche Verhandlung standardmäßig nicht in Präsenz statt – der Entwurf sieht außerdem Raum dafür, eine Entscheidung ganz ohne mündliche Verhandlung zu treffen. Damit werden durch den Entwurf Forderungen aufgegriffen, die die aktuelle Diskussion um eine Reform des Zivilprozesses bestimmen.

Das Online-Verfahren

Das Online-Verfahren soll den Rechtssuchenden als Alternative zum herkömmlichen Zivilprozess, der maßgeblich auf schriftsätzliche Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit vor dem Gericht baut, zur Verfügung stehen (§ 1122 Abs. 1 Satz 2 ZPO-RefE). Nutzbar soll das Online-Verfahren für Verfahren vor den AG in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sein, in denen die Zahlung einer Geldsumme geltend gemacht wird, die den Betrag nach § 23 Nr. 1 GVG nicht übersteigt (§ 1122 Abs. 2 Satz 1 ZPO-RefE). Gemeint sind damit ausschließlich Leistungsklagen, die auf die Zahlung von Geldbeträgen bis einschließlich 5.000 € gerichtet sind. Andere Leistungsklagen und Feststellungsklagen sind ausgeschlossen. Das Mahnverfahren ist ebenfalls nicht erfasst.

Die Klageeinreichung soll (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.07.2024 09:03
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite