LG Lübeck v. 6.3.2024 - 6 O 82/23

Schaden am Mietwagen: Wer zahlt?

Wird ein Mietwagen beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das LG Lübeck verneinte kürzlich eine Ersatzpflicht des Mieters.

Der Sachverhalt:
Ein Mann mietet ein Auto. Der Zustand des Autos wird bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann das Auto zurückgibt, werden Schäden festgestellt. Die Autovermietung verlangt von dem Mann Schadensersatz – das Auto sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, der Mann habe die Schäden verursacht. Der Mann will nicht zahlen – nicht er, sondern ein Vormieter habe die Schäden verursacht; er habe das Auto bereits beschädigt übernommen.

Das LG hat Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen befragt und entschieden, dass der Mann die Reparaturkosten nicht zahlen muss. Das Urteil vom ist rechtskräftig.

Die Gründe:
Die Autovermietung hat nicht bewiesen, dass der Mann die Schäden verursacht hat. Die Mitarbeiter haben sich an den Zustand des Autos bei Übergabe nicht erinnern können. Beweiserleichterungen gibt es hier nicht.

Wer von einem anderen für eine beschädigte Sache Ersatz verlangt, muss beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Autovermietung. Der Vermieter kann nur Geld für Schäden am Mietwagen verlangen, wenn er beweisen kann, dass das Auto bei der Übergabe keine Schäden hatte. Ein vom Mieter unterschriebenes Protokoll über den Zustand des Autos bei der Übergabe kann als Beweis dienen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2024 15:49
Quelle: LG Lübeck PM vom 20.6.2024

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